Einlassregelung bei Handballspielen in der Jahnhalle!
Der Zutritt ist laut Corona-Verordnung Sport des Landes
Baden-Württemberg immunisierten Personen nach Vorlage
eines Antigen- oder PCR-Testnachweis gestattet.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des
Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht
älter als 3 Monate zurückliegt - Genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich
des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem
Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt. - Geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung
(Boosterimpfung) erhalten haben. - Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen
Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung
besteht.
FFP2 Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren.